Александр Усовский – Was geschah am 22 Juni 1941? (страница 6)
In besten Traditionen setzte die antijüdische Welle gleich an Ort und Stelle ein. Hitlerjugend Bayerns zettelte selbstständig die jüdischen Pogrome an, dort waren auch die Juden verhaftet, denen Intimitäten mit den arieischen Frauen zur Last gelegt wurden („Rassenschändung“ – können Sie sich das vorstellen?! Als ob diese Schändung nicht schon seit 500 Jahren in gutem Tempo vor sich ginge!). Die antijüdischen Volksaktionen fanden ihre Krönung im Pogrom am Kurfürstendamm am 15 Juni 1935.
Die Reichsregierung konnte nicht anteilnahmslos der Welle des „völkischen Zorns“ gegenüber stehen, und sie hatte innerhalb von nur zwei(!) Tagen drei Gesetze vorbereitet. Das erste Gesetz ließ einfach die Staatsfahne durch eine Naziflagge mit Hakenkreuz ersetzen, die zwei anderen waren rein antijüdische Gesetze.
„Das Gesetz über die Reichsangehörigkeit“ lautete einfach und klar: „Lediglich ein Staatsuntertan von deutschem oder ähnlichem Blut darf als Reichsbürger gelten, der durch sein Verhalten bewies, dass er gewillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und Reich zu dienen“ (2.1.); und „der Reichsbürger ist der alleinige Träger der vollen politischen Rechte „nach Maßgabe der Gesetze“ (2.3). Das ähnelt übrigens sehr stark den modernen lettischen Gesetzen bezüglich der Staatsangehörigkeit, finden Sie nicht?
„Das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ verbot beliebige Eheschließungen sowie den außerehelichen Verkehr zwischen den Juden und Deutschen. Das Gesetz verbot den Juden die deutschen Bediensteten einzustellen, es verbot ihnen sogar „Reichsfahnen aufzuziehen und Deutsche Farben zu benutzen“. Sehr einfach und klar, auf gut deutsch.
Von nun an waren die Juden keine „Bürger“, sondern bloß „Untertanen“. Das Rassenprinzip, bisher größtenteils ideologischer Natur, wurde von jetzt ab zum Staatsprinzip und juristisch in die deutsche Gesetzgebung eingeführt. Alle antijüdischen Aktionen erhielten hiermit eine juristische Begründung.
Sind etwa in Mainz Unruhen ausgebrochen, wo das deutsche Volk forderte, den Juden ihre politischen Rechte zurückzugeben? Rebellierte Hamburg, weil die Juden von nun an keine Hakenkreuzflaggen aus ihren Fenstern hissen durften? Oder haben die Meutereien in Baden-Württemberg das Reich wegen dem Wunsch der Deutschen, die jüdischen Frauen zu heiraten, erschüttert? Gab es annäherungsweise etwas Ähnliches?
Worüber spricht das? Nur darüber, dass die Handlungen der nationalsozialistischen Verwaltung Deutschlands völlig im Einklang mit Geistesrichtung der Mehrheit der deutschen Bevölkerung waren, entsprachen voll und ganz allen ihren Erwartungen und Hoffnungen.
Die Deutschen haben grundsätzlich in ihrem Land keine Juden sehen wollen – diese traurige Tatsache bestätigt nur, dass die NSDAP keine Schuld an der Unterdrückung jüdischer Minderheit trug. Es gab aber ein einigermaßen begründetes Streben des deutschen Volkes diese Minderheit loszuwerden, was auch die an die Macht gekommene Partei realisiert hatte.
Apropos, weder europäische, noch amerikanische Länder waren damals darauf erpicht, die jüdischen Flüchtlinge aus Deutschland bei sich aufzunehmen. Heutzutage sind sie alle Antifaschisten und die richtigen Nazibekämpfer, aber als es die vertriebenen, ihr Haus und Vaterland eingebüßten Menschen, bei sich aufzunehmen galt – niemand hat einen Finger gerührt, um ihnen irgendwie zu helfen!
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Mit dem Anschluss Österreichs ist es auch nicht so glatt, wie wir immer zu glauben gewohnt sind – da sind die bösen Nazideutschen eingetrudelt und haben die gutmütigen Österreicher in ihre hinterlistigen menschenfeindlichen Pläne hineingezogen.
Lasst uns damit anfangen, dass die Idee des Anschlusses an Deutschland schon seit Herbst 1918 in der österreichischen Luft schwebte. Ja – ja! Dieser Anschluss ist gar keine maniakalische Idee Hitlers, wie es heute viele glauben, sondern ein Ergebnis von Erwartungen eines ziemlich großen Teils der österreichischen Deutschen.
Am 21 Oktober 1918 gaben deutsche Abgeordneten von ganz Österreich-Ungarn die Gründung von Deutsch-Österreich bekannt. Dabei hatten die vier deutschen Sudetenprovinzen, die nach 28 Oktober in die Tschechische Republik eingeschlossen waren, sofort ihre Unabhängigkeit von der Tschechischen Republik erklärt. Sie erklärten sich zum Teil Deutsch- Österreichs und außerdem gab die deutsche Mehrheit von Jihlava, Brno und Olomouc (Mähren) auch ähnliche Ansprüche bekannt. Und sie hatte einen guten Grund dafür!
Nach 28 Oktober 1918 gab es in der erneut ausgerufenen Tschechischen Republik 3.128.568 Deutschen gegen 8.760.937 Tschechen und Slowaken. Auf acht Bürger der „Titelnation“ – drei „Fremde“! Hinzu kommt, dass die sogenannte „nationale Minderheit“ noch gestern die regierende Nation war! Die Entente hatte eine solche Mine unter das Fundament der Tschechoslowakei gelegt, die einfach nicht umhin konnte, zu explodieren.
Am 12.11.1918 erklärte die österreichische Nationale Versammlung Österreich zum Bestandteil der Deutschen Republik. Das war der erste Anschluss!
Danach überstürzten sich die Ereignisse: am 22 November beschloss die Nationalversammlung die Aufnahme der vier deutschen Sudetenprovinzen (Deutschböhmen, Sudetenland, Böhmerwaldgau, Deutschmähren) in Deutsch- Österreich.
Erst Ende November rückten tschechische Streitkräfte gegen die deutschen Provinzen, die am Ende des Jahres endgültig von tschechischen Truppen besetzt wurden.
Streng juristisch gesehen – wenn die Naziregierung in Deutschland die zwangsläufig der deutschen Seite aufgehalste Bedingungen vom Versailler Vertrag nicht anerkennt, so sind alle nach diesem Frieden in Europa festgesetzten Grenzen nicht legitim.
Da liegt auch ein Präzedenzfall vom November 1918 vor!
Aber das ist noch lange nicht alles.
Zwischen Deutschland und Österreich wurde am 2 März 1919 ein Geheimabkommen über den Anschluss Deutsch-Österreichs an Deutschland abgeschlossen, unter Bedingung, dass das Friedensabkommen es nicht verbietet. Aber… Die Sieger spürten, dass von den Deutschen jede Gemeinheit zu erwarten wäre, deshalb waren im Voraus darauf gefasst. Die Deutschen (österreichische und deutsche) wurden nach Versailles vertrieben – wie einst der Papst den deutschen Kaiser nach Kanossa vertrieben hatte – um zu büßen. Man zwang sie dazu, ihr eigenes Urteil zu unterzeichnen, das bereits gefällt war und gegen das keine Berufung eingelegt werden durfte.
Inzwischen gaben in Versailles die habgierigen und rachsüchtigen Sieger den Ball.
Wollen die Deutschen unter einem Dach wohnen? Dann mögen sie in der Hölle schmoren! Diese Logik lässt sich nämlich bei den Franzosen während der Ausarbeitung von Friedensbedingungen zurückverfolgen (hauptsächlich bei den Franzosen, – das ist sehr wichtig!). Wilsons „Selbstbestimmungsrecht der Nationen“ gilt nicht für „Hunnen“!
Es spielt keine Rolle, dass im März in Sudeten tausendfache Kundgebungen zugunsten der Teilnahme an der Wahl ins österreichische Parlament stattgefunden haben – dagegen war auch die tschechische Polizei da, die, übrigens, während dieser Kundgebungen in Kadan – 25 und in mährischem Sternberg – 16 Deutschen erschossen hatte.
28 Juni 1919.
Merken Sie sich dieses Datum! Von da an begann der Zweite Weltkrieg!
An jenem Tag war die deutsche Delegation gezwungen, das Friedensabkommen von Versailles zu unterschreiben. An diesem Tag fiel über Deutschland die Nacht herab…
Nach Abkommen von Saint-Germain hatte Österreich ebenfalls viel von seinem angestammten Territorium einbüßen müssen. Sehr viel sogar! Dem neugeborenen tschechischen Staat wurden Deutsches Böhmen, Sudeten, einige Gebiete von Böhmischem Wald und Deutschem Südmähren übergeben. Die katastrophale wirtschaftliche Lage Österreichs, dieses kläglichen Restes der Donaumonarchie, war noch dadurch verstärkt worden, dass die Wirtschaftsverbindungen im Inneren des Kaiserreiches bei lebendigem Leibe zerrissen wurden. Aus der permanenten Krise hatte Österreich bis zum 12 März 1938 nicht herauskommen können.
Es ist bezeichnend, dass noch im März 1931 deutsche (noch gar nicht nationalsozialistische) und österreichische Regierungen einen Vorschlag zur Bildung einer Zollunion gemacht hatten. Die „Sieger“ hatten aber frühzeitig sowohl in den Versailler Vertrag, als auch in den Vertrag von Saint-Germain Paragraphen eingeschlossen, die einen Anschluss in jeder Form verboten. Die Deutschen hatten sich damals zurückgezogen. Aber nicht für lange, wie es sich schon nach 7 Jahren herausgestellt hatte.
Eine Gruppe von österreichischen Nazis unternahm am 25 Juni 1934 einen Staatsstreichs Versuch, dabei wurde der damalige Kanzler Österreichs Dollfuß tödlich verletzt. Doch dieser Versuch misslang, denn zu jener Zeit stachen die wirtschaftlichen Erfolge Deutschlands den von der Armut ermüdeten Österreichern noch nicht so ins Auge und es gab noch Menschen in Österreich, die der Idee eines Anschlusses misstrauten. Auch Mussolini hatte dem Führer ein Bein gestellt, indem er seinen 5 Divisionen an die österreichische Grenze schickte, damit die ihm zu jenem Moment gehörige österreichische Regierung sich an der Macht halten konnte.