Сергей Соболев – Einführung in die deutsche Rechtssprache und die Berufskommunikation / Введение в немецкий язык права и профессиональную коммуникацию (страница 2)
Rechtsverhältnis
Rechtsverordnung
Rechtsweg
Arbeitsrecht
rechtlich – правовой, юридический, законный, справедливый, честный;
rechtlos – бесправный; → Rechtlosigkeit
rechtmäßig – правомерный, законный; → Rechtmäßigkeit
rechtsfähig – правоспособный; → Rechtsfähigkeit
rechtskräftig – имеющий юридическую силу; ← Rechtskraft
rechtsunwirksam – юридически недействительный, не имеющий юридической силы;
rechtswidrig – противозаконный, противоправный; → Rechtswidrigkeit
Aufgabe 1.1
Leseverstehen
Lesetext 1
Aufgabe 1.2
Aufgabe 1.3
1. In welchem Fall können die Regeln des Zusammenlebens problemlos geändert werden?
А. Wenn diese Regeln nur eine kleine Gemeinschaft betreffen.
В. Wenn niemand in der Familie Probleme hat.
С. Wenn eine kleine Gruppe problemlos zusammen lebt.
2. Jeder kann sich auf die Rechtsregeln berufen.
A. Wenn sie alle Konflikte vermeiden.
B. Wenn sie für alle Mitglieder der Gesellschaft bindend sind.
C. Wenn sie ein friedliches und geordnetes Zusammenleben garantieren.
3. In unserer Gesellschaft gibt es viele moralische und religiöse Regeln, die sich von den Rechtsregeln unterscheiden.
A. Es wäre unmöglich moralische und religiöse Regeln durch den Staat durchzusetzen.
B. Weil diese Regeln von Einzelnen oder Gruppen selbst bestimmt und nicht vom Staat durchgesetzt werden.
C. Sie unterscheiden sich nicht, weil Recht und Moral gleich sind.
4. Die Rechtsregeln sind von allen Mitgliedern einer Gesellschaft einzuhalten.
A. Damit alle friedlich und konfliktlos zusammenleben können.
B. Damit alle Konflikte schnell gelöst werden können.
C. Damit alle Auseinandersetzungen in der Gesellschaft verhütet werden können.
5. Rechtliche Regeln ändern sich.
А. Weil sie den Veränderungen in der Gesellschaft angepasst werden müssen.
В. Weil sie nicht alle Mitglieder der Gesellschaft befolgen wollen.
С. Weil sie nicht lange gelten können und sich verändern.
Aufgabe 1.4
● Sobald auch nur zwei Menschen zusammenleben, entstehen bestimmte Regeln für das Miteinander.
● Recht entsteht aus dem Bedürfnis, einige Regeln für alle Mitglieder der Gemeinschaft verbindlich zu machen. Es sind dies die Regeln, ohne deren Einhaltung ein geordnetes und friedliches Zusammenleben nicht für möglich gehalten wird.
● Grundsätzlich trennen wir Sitte und Moral vom Recht. Nicht alles was gegen Sitte oder Moral verstößt, ist auch ein Verstoß gegen das Recht.
● Recht ändert sich je nach Zeitalter und ist vom Kulturkreis abhängig.
Aufgabe 1.5
Aufgabe 1.6
Text A
Wer kennt sie nicht – die kleinen Lügen des täglichen Lebens. Wenn uns diese unsympathischen Leute wieder mal zum Abendessen einladen wollen und wir mit einem freundlichen “Schade, wir haben schon etwas vor” antworten. Oder wenn wir der Freundin, die uns voller Stolz ihr ausgesprochen hässliches neues Kleid vorführt, schmeicheln: “Doch – wirklich hübsch”. Oder wenn wir gar den Personalchef beim Einstellungsgespräch auf die Frage nach unseren Deutschkenntnissen beschwindeln: “Gut bis sehr gut”. In Wirklichkeit haben wir Mühe, verschüttete Schulkenntnisse auszugraben. Man schwindelt und hat immer ein schlechtes Gewissen. Gut, dass uns jetzt der Soziologe Professor Müller zu Hilfe gekommen ist. Er sprach mit insgesamt 130 weiblichen Studenten je eine Viertelstunde – und ließ dann das Gespräch von den Kandidaten schriftlich wiedergeben. Das Resultat: Nur 35 beschrieben das Gespräch ehrlich, 95 schwindelten zu ihren Gunsten. Lügen wir in den kleinen Dingen des Lebens also weiter, die Wissenschaft stützt uns. “Und im Übrigen”, meint Professor Müller, “ist manche Lüge moralischer als die Wahrheit. Wer sagt schon gerne: Ich nehme die Einladung nicht an, ich kann Sie nämlich nicht ausstehen”.
Text B
Die Moral besteht aus Verhaltensnormen, die in der Gesellschaft als besonders wichtig angesehen werden (Sozialmoral). Verstöße werden in den Kategorien “gut” und “böse” missbilligt. Moralische Normen können, müssen aber nicht staatlich sanktioniert sein. So ist etwa das allgemeine Tötungsverbot staatlich sanktioniert und gehört damit sowohl moralisch als auch rechtlich unzulässig, während das allgemeine Verbot zu lügen nur moralisch unzulässig ist. In besonderen Fällen knüpft das Recht aber auch an eine Lüge Rechtsfolgen, z.B. beim Betrug (§ 263 StGB) oder bei der Falschaussage vor Gericht (§ 153 StGB).
Ju r i s t i s c h e s W ö r t e r b u c h
Lesetext 2
Aufgabe 1.7
Aufgabe 1.8
Aufgabe 1.9